Eintragung ins Handelsregister
Handelsregisteranmeldung
- Die AG ist von allen Gründern und Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates zur Eintragung in das Handelsregister beim Gericht anzumelden. Die Unterschrift und die Zeichnung der Firma müssen hierzu wiederum von einem Notar beglaubigt werden.
- Nach erfolgter Einzahlung des Grundkapitals kann die AG ins Handelsregister eingetragen werden. Der Notar, der die Unterschriften beglaubigt hat, leitet die Eintragung der AG ins Handelsregister in die Wege und übermittelt die Anmeldung dem zuständigen Registergericht.
Einzureichende Unterlagen
- Satzung und dazugehörige Urkunden
- Urkunde über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
- Gründungbericht
- Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates
- Genehmigungsurkunde
- Nachweis über die erfolgte Einzahlung des Stammkapitals
- Versicherung des Vorstands, dass die Einlagen auf das Grundkapital erbracht wurden
- Versicherung der Vorstandsmitglieder, dass ihrer Bestellung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen
Eintragung ins Handelsregister
- Nach Prüfung der Unterlagen durch das Amtsgericht wird die AG ins Handelsregister eingetragen. Die AG entsteht durch die Eintragung ins Handelsregister.