Colt & Partner – die Musterkanzlei von Atikon

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Colt & Partner um eine fiktive Kanzlei, welche für Demo-Zwecke verwendet wird, handelt. Besuchen Sie Atikon im Web!

Seitenbereiche

Suche

Immer aktuell,
immer informiert

Immer einen Schritt voraus! Abonnieren Sie jetzt unseren Steuer-Newsletter und bleiben Sie up-to-date!

Es sind nicht alle erforderlichen Felder ausgefüllt
Inhalt

Bundesregierung startet neuen Gesetzentwurf zur Schwarzarbeitsbekämpfung

Ein Mann bekommt einen Haarschnitt
© Yakobchuk Olena - stock.adobe.com

Schwarzarbeit

Mit dem neuen Entwurf für ein „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ kommt die Bundesregierung einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag nach, die Zollverwaltung moderner und digitaler aufzustellen. Der Schwerpunkt der Gesetzesinitiative liegt daher in der Schaffung einer Grundlage für einen risikoorientierten Prüfansatz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Diese soll künftig durch einen automatisierten Datenabgleich effektiver arbeiten können und große Datenmengen systematisch hinsichtlich bestehender Risiken für das Auftreten von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auswerten und daraus eine Risikobewertung ableiten können.

Friseur- und Kosmetikgewerbe

Stärker ins Visier der Fahnderinnen und Fahnder dürften künftig das Friseur- und Kosmetikgewerbe treten. Diese sollen nämlich in den Katalog der für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders anfälligen Branchen mitaufgenommen werden.

Bessere Strafverfolgung

Mit dem neuen Gesetz soll auch eine bessere Strafverfolgung umgesetzt werden. So soll die Handhabbarkeit des Straf- und Bußgeldrechts im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verbessert werden. Das Gesetz soll ferner eine effektivere Verfolgung und Ahndung des Herstellens und Inverkehrbringens von unrichtigen Belegen (§ 9 Schwarzarbeitsgesetz-SchwarzArbG) ermöglichen.

Stand: 26. August 2025

Bild: Yakobchuk Olena - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.