Colt & Partner – die Musterkanzlei von Atikon

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Colt & Partner um eine fiktive Kanzlei, welche für Demo-Zwecke verwendet wird, handelt. Besuchen Sie Atikon im Web!

Seitenbereiche

Suche

Immer aktuell,
immer informiert

Immer einen Schritt voraus! Abonnieren Sie jetzt unseren Steuer-Newsletter und bleiben Sie up-to-date!

Es sind nicht alle erforderlichen Felder ausgefüllt
Inhalt

ePA ab 2025 verfügbar

Mobiltelefon mit Akten Icon
© K2Kstock - stock.adobe.com

Elektronische Patientenakte

Mit Einführung der elektronischen Patientenakte/ePA erfolgt ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. Seit Jahresbeginn kann jede gesetzlich versicherte Person ihre medizinischen Daten zentral und digital verwalten lassen. Gespeichert werden können u. a. Röntgenbilder, Arztbriefe oder Befundberichte. Die ePA verspricht außerdem eine digitale Medikationsübersicht. Zusammen mit dem E-Rezept sollen hier Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden.

Widerspruch, weitere Informationen

Patientinnen und Patienten, die die ePA nicht nutzen möchten, können mit dem „Opt-Out“ widersprechen. Für weitere Fragen und Antworten hat die Bundesregierung einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der unter dem Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faqs-zur-epa-fuer-alle-2315618 abgerufen werden kann.

Stand: 25. Februar 2025

Bild: K2Kstock - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.