Gründung einer GbR in Deutschland
Eine GbR ist eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern gegründet wird. Es wird weder Startkapital noch eine Mindesteinlage zur Gründung einer GbR benötigt. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich.
Eine GbR ist eine Personengesellschaft, die von mindestens zwei Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern gegründet wird. Es wird weder Startkapital noch eine Mindesteinlage zur Gründung einer GbR benötigt. Die Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich.
Typische Anwendungsbereiche: Kleinere Projekte, Gemeinschaftspraxen, Bürogemeinschaften
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| ✅ Einfache und günstige Gründung | ⛔️ Persönliche Haftung der Gründer mit Privatvermögen |
| ✅ Kein Stammkapital zur Gründung erforderlich | ⛔️ Automatische Einstufung als OHG durch Finanzamt möglich |
| ✅ Geringer Verwaltungsaufwand | ⛔️ Einstimmigkeitsprinzip (wirksamer Beschluss bei Zustimmung aller Gesellschafter) |
| ✅ Keine Eintragung ins Handelsregister** | ⛔️ Nicht so gute Reputation im Geschäftsleben |
Vorbereitung der Gründung
Geschäftsidee und Businessplan
Entwickeln Sie eine klare Geschäftsidee und erstellen Sie einen Businessplan. Dieser hilft Ihnen, Ihre Ziele, Marktanalysen, Finanzplanung und Geschäftsstrategie zu definieren.
Gesellschafter
Zur Gründung einer GbR sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Die Gesellschafter sind gleichzeitig auch Geschäftsführer der GbR und leiten die Gesellschaft gemeinsam. Eine juristische Person kann sehr wohl ein Gesellschafter einer GbR sein, mindestens einer der Gesellschafter muss jedoch eine natürliche Person sein.
Name der GbR
Bitte beachten Sie, dass die GbR keinen Firmennamen trägt, da diese nicht ins Handelsregister eingetragen wird. Als Name der GbR kann eine Geschäftsbezeichnung verwendet werden. Neben der Geschäftsbezeichnung der GbR müssen im Geschäftsverkehr der Vor- und Nachname der Gesellschafter angegeben werden.
Gesellschaftskonto
Das Eröffnen eines Geschäftskonto ist zwar nicht verpflichtend bei der Gründung einer GbR aber empfehlenswert, um eine Trennung der Finanzen der GbR von den Privatfinanzen zu ermöglichen.
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist die schriftliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern über den Betrieb der gemeinschaftlichen Gesellschaft. Bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrages gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit. Die Schriftform ist hierbei zu Beweiszwecken zu einem späteren Zeitpunkt sehr empfehlenswert.
Empfohlene Inhalte des Gesellschaftsvertrags:
- Name und Sitz der Gesellschaft
- Geschäftszweck der GbR
- Gesellschafter und Geschäftsführung
- Kapitaleinbringung
- Vertretungsrechte
- Regelungen zur Beschlussfassung
- Haftung der einzelnen Gesellschafter
- Gewinn- und Verlustverteilung
- Regelungen zur Auflösung der GbR und zum Ausscheiden der Gesellschafter
- Informationspflichten
- Wettbewerbsverbot
- Individuelle Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern
Eintragung ins Gesellschaftsregister
Die Eintragung ins neue Gesellschaftsregister ist grundsätzlich freiwillig.
Bitte beachten Sie Folgendes:
-
Rechte zugunsten einer GbR können in öffentlichen Registern (z. B. Grundbuch, Handelsregister) ab dem 01.01.2024 nur dann eingetragen werden, wenn die GbR im neuen Gesellschaftsregister eingetragen ist.
Gewerbeanmeldung
Melden Sie Ihre GbR als Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an.
Jeder Gesellschafter muss eine eigene Gewerbeanmeldung für die GbR vornehmen
*Eine Ausnahme von dieser Regel besteht für die sog. Freien Berufe (Künstler, Lehrer, Ärzte, Wissenschaftler, Rechtsanwälte usw.). Informieren Sie sich im Voraus, welche Qualifikationen oder Erlaubnisse für Ihre geplante Tätigkeit notwendig sind, damit Sie alle benötigten Unterlagen bei der Gewerbeanmeldung parat haben.
Einzureichende Unterlagen:
- ausgefülltes Formular zur Anmeldung des Gewerbes (das Formular ist vom Geschäftsführer bzw. geschäftsführenden Gesellschafter auszufüllen)
- gültige Personalausweise oder Reisepässe der Gesellschafter inkl. Meldebescheinigung
- Gewerbeerlaubnis und weitere branchenspezifische Genehmigungen
Die Gewerbeanmeldung kann bei vielen Ämtern auch online durchgeführt werden. Dabei erfolgen die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlung der Gebühr auf elektronischem Weg.
Gewerbeschein: Der Gewerbeschein ist die Bestätigung der erfolgten Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
Anmeldung zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt – Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens
**Kleinunternehmerregelung**
Eine Kleinunternehmerin bzw. ein Kleinunternehmer ist ein Einzelunternehmen, eine GbR oder eine kleine UG mit so niedrigen Umsätzen, dass das Finanzamt einige der umsatzsteuerlichen Pflichten bei diesen Unternehmen erlässt. Der Status des Kleinunternehmers ist an bestimmte Umsatzgrenzen gebunden:
- maximaler Umsatz im Gründungsjahr: € 25.000,00
- maximaler Umsatz im aktuellen Jahr: € 100.000,00
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Unternehmerinnen bzw. Unternehmer die Einstufung als Kleinunternehmer beantragen.
Der Status als Kleinunternehmer bedeutet für Gründerinnen bzw. Gründer eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht als auch die Möglichkeit, auf Erhebung und Zahlung der Umsatzsteuer in Rechnungen zu verzichten. Kleinunternehmer sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Die Kleinunternehmerregelung muss nicht zwingend in Anspruch genommen werden.
Wir beraten Sie gerne und besprechen mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und ob eine Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung für Sie das Richtige ist.
Der steuerliche Erfassungsbogen wird Gründerinnen und Gründern nach erfolgter Gewerbeanmeldung automatisch zugesandt. Der ausgefüllte Bogen ist innerhalb eines Monats ab Gründung dem zuständigen Finanzamt über ELSTER zu übermitteln.
- Steuernummer:
- Reichen Sie den ausgefüllten Erfassungsbogen beim Finanzamt ein, um eine Steuernummer zu erhalten. Dadurch erhält das Finanzamt Kenntnis von Ihrer beruflichen Eigenständigkeit. Die Steuernummer ist eine der Pflichtangaben bei der Erstellung einer Ausgangsrechnung.
- Die private Steuernummer kann nicht auf der Steuererklärung angegeben werden, die zur Berechnung der Einkommen-, Gewerbe-, Umsatz- und ggf. Körperschaftsteuer eines Unternehmens dient.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.):
- Beantragen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn Sie Handel innerhalb der EU betreiben werden. Die USt-IdNr. ersetzt die Steuernummer auf Rechnungen und dient der eindeutigen Identifikation von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Bei Rechnungen für innergemeinschaftliche Leistungen und Lieferungen muss diese immer angegeben werden.
- Der ausgefüllte Bogen ist die Grundlage für die Besteuerung Ihrer KG und kann aufgrund des Umfangs der abgefragten Daten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Wir unterstützen Sie gerne dabei und überprüfen gemeinsam mit Ihnen Ihre Angaben im Erfassungsbogen.
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Melden Sie Ihre GbR bei der zuständigen Berufsgenossenschaft innerhalb einer Woche nach der Gründung an. Die Anmeldung hat bei der Berufsgenossenschaft der jeweiligen Branche zu erfolgen. Die Berufsgenossenschaft ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung und als solche liegen ihre Leistungen im Bereich der Prävention und Unfallentschädigung bzw. im Versicherungsschutz.
Sozialversicherung
Gesellschafter/Geschäftsführer
Grundsätzlich sind alle Personen in Deutschland sozialversicherungspflichtig.
Hauptberuflich Selbstständige stellen jedoch eine Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht dar und sind versicherungsfrei. Hierbei handelt es sich um keine absolute Versicherungsbefreiung, sondern vielmehr um eine Sozialversicherungspflicht, die auf Kranken- und Pflegeversicherung beschränkt ist.
Im Bereich der sog. Freien Berufe unterliegen viele Selbstständige der Versicherungspflicht. Im Zweifelsfall kann ein Anfrageverfahren bei der Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung (DRV Bund) eingeleitet werden.
-
Kranken- und Pflegeversicherung
Gründer einer GbR haben aufgrund der Versicherungsfreiheit die Wahl zwischen der freiwillig gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
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Renten- und Arbeitslosenversicherung
Für Gründer einer GbR bestehen keine Beitragspflichten für Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Mitarbeiter/Personal
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Anmeldung zur Sozialversicherung
Wenn Sie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer einstellen, trifft Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber die gesetzliche Pflicht zur Anmeldung Ihres Personals bei den jeweiligen Behörden.
Voraussetzungen, die vor der Beschäftigung bzw. vor der Anmeldung von Arbeitnehmern vorliegen müssen:
- Anmeldung des Arbeitgebers beim Finanzamt (bei einer selbstständigen Lohnabrechnung)
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit
Für die Anmeldung neuer Arbeitnehmer werden i.d.R. folgende Unterlagen benötigt:
- Steueridentifikationsnummer
- Sozialversicherungsausweis
- Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse
- Unterlagen über vermögenswirksame Leistungen
- *ggf. Arbeitserlaubnis, Nachweis der Elternschaft, Schwerbehindertenausweis, branchenspezifische Nachweise
Bitte beachten Sie, dass die Einstellung von mehr als fünf Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern sowie ein Jahresumsatz der GbR von mehr als € 250.000,00 zur automatischen Einstufung der Gesellschaft als eine OHG durch das Finanzamt führt.
Mitgliedschaft in der Handwerkskammer (HWK) oder in der Industrie- und Handelskammer (IHK)
Aufgrund der Komplexität der Materie ist die Festlegung der Kammerzugehörigkeit nicht immer einfach. Daher übernehmen die zuständigen Behörden, die die Gewerbeanmeldung durchführen, die Prüfung der Kammerzugehörigkeit.
Weitere Schritte
Buchführung und Jahresabschluss
- Informieren Sie sich ausführlich über die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben betreffend die laufende Buchführung Ihrer GbR
- Zur Ermittlung des Gewinnes einer GbR ist in der Regel eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung ausreichend.
- Eine Bilanz ist bei einem erwirtschafteten Gewinn über € 60.000,00 oder bei einem Jahresumsatz über € 600.000,00 zu erstellen.
Besteuerung
Die GbR unterliegt der Umsatzsteuer (Ausnahme: Kleinunternehmerregelung). Es besteht die Pflicht zur Abgabe der Vorsteueranmeldung. Weiters haben Sie die Wahl zwischen Soll- (Normalfall, die Umsatzsteuer wird abgeführt, wenn diese buchhalterisch fällig wird) und Istversteuerung (die Umsatzsteuer wird nach tatsächlichem Erhalt abgeführt). Die Istversteuerung ist vom Finanzamt auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen (Freiberufler, Umsatz im Vorjahr weniger als € 500.000,00 oder Befreiung von der Buchführungspflicht) zu genehmigen.
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, dann unterliegen die Erträge Ihrer GbR der Gewerbesteuer. Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuer, da sie keine gewerbliche Tätigkeit ausüben.
Die GbR an sich ist nicht einkommensteuerpflichtig. Die Gewinne, die von den Gesellschaftern als Privatentnahme aus dem Kapital der GbR entnommen wurden, zählen als steuerpflichtiges Einkommen und werden von den einzelnen Gesellschaftern im Rahmen der Einkommenssteuererklärung versteuert.
Versicherungen
Vergewissern Sie sich, dass Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen bereits abgeschlossen haben und überlegen Sie, ob Sie weitere freiwillige Versicherungen für Ihre Unternehmenstätigkeit abschließen möchten.
Stand: 1. Januar 2026
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