Barrierefreiheitserklärung
Erfahren Sie die wichtigsten Aspekte rund um Barrierefreiheit auf unserer Webseite.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten allen Besucherinnen und Besuchern den Zugang zu unserer Website so einfach wie möglich machen. Deshalb setzen wir die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) um und arbeiten kontinuierlich daran, unsere Inhalte barrierefrei bereitzustellen.
Auf unserer Website finden Sie Informationen zu unseren Leistungen, Kontaktmöglichkeiten sowie die Möglichkeit zur Terminvereinbarung.
Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt und zuletzt am 11.08.2026 aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website ist nach unserer Einschätzung weitgehend barrierefrei. Sie erfüllt die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) und orientiert sich an den harmonisierten Normen EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf dem Konformitätsniveau AA.
Folgende Punkte sind auf unserer Website barrierefrei umgesetzt:
- Eine übersichtliche Navigation, die auch mit der Tastatur funktioniert.
- Inhalte, die mit Screenreadern nutzbar sind.
- Alternativtexte für Bilder und Untertitel bei Infovideos & Steuernews-TV.
- Farben und Kontraste, die die Mindestanforderungen erfüllen; Inhalte sind auch bei 200 % Zoom gut lesbar.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern und aktuelle technologische Entwicklungen zu integrieren.
Hinweise zu nicht vollständig barrierefreien Inhalten
Trotz intensiver Bemühungen kann es vorkommen, dass einzelne Bereiche unserer Webseite nicht vollständig barrierefrei sind. Insbesondere bei komplexen interaktiven Elementen oder Inhalten von externen Diensten kann es zu Einschränkungen kommen. Wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen und bitten Sie, uns eventuelle Barrieren mitzuteilen.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
- Lohnbuchhaltungsformulare für Excel: Diese Formulare entsprechen aktuell nicht den Anforderungen an barrierefreien Dokumenten. (Nicht vereinbar)
- Onlineformulare zur Lohnbuchhaltung: Es kann zu Barrieren kommen, die den uneingeschränkten Zugriff beeinträchtigen. (Teilweise vereinbar)
- PDF-Dokumente: Viele PDF-Dokumente auf dieser Webseite sind nicht barrierefrei, da sie häufig keine alternativen Textbeschreibungen oder eine logische Dokumentenstruktur aufweisen. (Nicht vereinbar)
- Reisekosten-Infoliste: Die Inhalte der Reisekosten-Infoliste sind derzeit nicht vollständig per Tastatur bedienbar. Insbesondere sind scrollbare Bereiche nicht über die Tastatur zugänglich („Scrollable Region Requires Keyboard Access“). Dadurch ist die Nutzung für Personen, die auf Tastaturnavigation angewiesen sind, eingeschränkt. (Nicht vereinbar)
- Eingebettete Inhalte Dritter: z. B. Karten, Grafiken von Friendly Captcha oder externe Tools - Vereinbarkeit abhängig von Dritten
- Videos ohne Audiodeskription: Bei Videos sind derzeit nicht durchgängig Audiodeskriptionen verfügbar. (nicht vereinbar)
- Tool zur Checkliste für Nachfolger: Es kann zu Barrieren kommen, die den uneingeschränkten Zugriff beeinträchtigen. (Nicht vereinbar)
- Tool zum Erinnerungsservice: Das Tool zum Erinnerungsservice weist teilweise Barrieren auf, die den uneingeschränkten Zugriff beeinträchtigen können. (Nicht vereinbar)
- Reisekostenrechner: Der Reisekostenrechner entspricht derzeit nicht vollständig den barrierefreien Anforderungen und kann von einigen Nutzergruppen nicht optimal genutzt werden. (Nicht vereinbar)
Kontakt für Feedback
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Sie erreichen uns über:
Atikon EDV & Marketing GmbH
Pluskaufstraße 7/BC-4OG 01
4061 Pasching
Tel.: +43 (732) 611 266
E-Mail: barrierefreiheit@atikon.com
Wir werden Ihr Anliegen zeitnah prüfen und uns bei Ihnen zurückmelden.
Hinweis auf Schlichtungsverfahren
Sollten Sie trotz unserer Bemühungen der Ansicht sein, dass Ihre Anliegen zur Barrierefreiheit nicht angemessen behandelt werden, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Schlichtungsstelle des BGG wenden. Diese Schlichtungsstelle unterstützt Sie kostenfrei dabei, Konflikte zur Barrierefreiheit außergerichtlich zu klären.
Kontaktdaten der Schlichtungsstelle:
- Adresse: Schlichtungsstelle BGG, Mauerstraße 53, 10117 Berlin
- Telefon: 030 18527 2805
- E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de