Die Bundesregierung hat mit der Novelle der Düngeverordnung und diversen Anpassungen des Düngegesetzes die Nitratrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Danach gelten seit dem 15.5.2017 für das Düngen auf deutschen Ackerflächen strengere Regeln. Unter anderem enthält die Novelle genauere Vorgaben und Obergrenzen für Düngemengen. Außerdem sind die Sperrfristen verlängert worden, in denen keine Düngemittel eingesetzt werden dürfen. Die Umsetzung der Nitratrichtlinie soll Gewässer und Umwelt stärker schützen.
Stand: 30. August 2017
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