Colt & Partner – die Musterkanzlei von Atikon

Bitte beachten Sie, dass es sich bei Colt & Partner um eine fiktive Kanzlei, welche für Demo-Zwecke verwendet wird, handelt. Besuchen Sie Atikon im Web!

Seitenbereiche

Suche

Immer aktuell,
immer informiert

Immer einen Schritt voraus! Abonnieren Sie jetzt unseren Steuer-Newsletter und bleiben Sie up-to-date!

Es sind nicht alle erforderlichen Felder ausgefüllt
Inhalt

Was gilt für Corona-Tests in Unternehmen?

Illustration
Illustration

Der Arbeitgeber ist seit dem 23.04.2021 dazu verpflichtet, seinen Mitarbeitern mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test anzubieten (§ 5 Abs. 1 SARS-CoV-2 – Arbeitsschutzverordnung). Die Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen.

Aus der Angebotspflicht für den Arbeitgeber ergibt sich aber keine Testpflicht für den Arbeitnehmer.

Da der Arbeitgeber die Kosten der Testung des Arbeitnehmers übernimmt, stellt sich die Frage, ob die Kostenübernahme zu steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitslohn bzw. Arbeitsentgelt führt. Die Finanzverwaltung hat zu diesem Thema in Ihren FAQ Corona (Stand 26.04.2021, VI 15) Stellung genommen. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten der Corona-Tests (Schnelltest, PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber führt deshalb nicht zu Arbeitslohn bzw. Arbeitsentgelt.

Stand: 30. August 2021

Bild: gpointstudio - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.